
Wer WIR sind!
WIR sind politisch interessierte Bürger unserer Gemeinde,die sich frei von Parteitagsbeschlüssen und politischen Dogmen ausschließlich dem Wohl der Bürger der Gemeinde Dänischenhagen verpflichtet sehen. Jeder Bürger unserer Gemeinde ist zur Mitarbeit und zur Unterstützung eingeladen.
Wenn Sie etwas bewegen wollen, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Klicken Sie hier um mit uns Kontakt aufzunehmen, damit WIR uns gemeinsam für Dänischenhagen engagieren.
WIR für Dänischenhagen wurde Anfang 2008 von politisch interessierten, aber kommunalpolitisch unerfahrene Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu einer Wählergemeinschaft gegründet, nachdem bis dahin die kommunalpoltische Konstellation in der Gemeinde Dänischenhagen engagierten Bürgern außerhalb augenscheinlich dialogunfähigen alt-etablierten Fraktionen von CDU und SPD keinen Raum für Initiativen bot. Neue Wege und Ideen konnten in logischer Konsequenz nur dann wieder Eingang in das poltische Klima Dänischenhagens finden, indem für Dänischenhagen eine einfache rechts- oder linkspoltische Mehrheit vermieden würde. Der Grund sich poltisch für die Gemeinde zu engagieren erwuchs demnach aus der Unzufriedenheit mit dem poltischen Klima in unserer so liebens- und lebenswerten Gemeinde.
So schlossen sich die Gründungsmitglieder, die sich aus Alt- und Neubürgern bestehend aus der Nachbarschaft, aus der Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Dänischehagens oder dem gemeinsamen Sport im MTV kannten, zu einer Wählerinitative zusammen.
WiR wollen uns frei von übergeordneten Parteiprogrammen für unsere Gemeinde Dänischenhagen engagieren. Sie haben uns mit Ihren Stimmen bei der letzten Kommunalwahl hohe Verantwortung übertragen. Aber auch wenn Sie uns nicht gewählt haben sollten, haben Sie Anspruch auf umfassende Informationen. Diese finden Sie auf unserer Homepage.
Im WiR-Gründungsjahr 2008 war es aus formalen und praktischen Gründen erforderlich, und aufgrund sehr ähnlicher Ziele auch möglich, unsere erste kommunalpolitische Kandidatenliste gemeinsam mit dem ebenfalls neugegründeten FDP-Ortsverband aufzustellen. Nach dem Wahlerfolg mit knapp 26% Ihrer Stimmen erfolgte die Zusammenarbeit aus formalen Gründen unter dem Begriff „FDP/WiR-Fraktion“. NachAuflösung des FDP-Ortsverbands gibt es nun nuir die "WiR-Fraktion".
WiR haben mit unserer Arbeit als „Dritte politischen Kraft“ in und für Dänischenhagen etabliert. Es hat sich gelohnt: Das politische Klima in unserer Gemeinde ist im Dreiklang der Fraktionen mit CDU und SPD sehr konstruktiv und sachbezogen. WiR konnten erfahren, dass man mit Engagement aktiv viel bewegen kann.
WiR haben in der Gemeindevertretung (GV) Dänischenhagen teils gemeinsam mit allen Fraktionen oder abhängig von Inhalten, Themen und Problemen auch mit wechselnden Partnern aus CDU und SPD im Rahmen der WiR-Fraktion sinnvolle und bürgernahe Gemeindepolitik gemacht.
Unsere Grenzen:
Persönliches Engagement für die Gemeinde kostet Zeit und Kraft. Unsere Mitglieder und gewählten Bürgervertreter stehen mitten im Berufsleben und betätigen sich darüber hinaus ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen in Dänischenhagen. Es ist absehbar, dass ohne weitere Unterstützung unser umfangreiches Engagement über die kommende Legislaturperiode hinaus nicht in gleicher Intensität aufrecht gehalten werden kann. Unsere Verantwortung muss auf mehr Schultern verteilt werden, damit das bisher sehr erfolgreiche Experiment einer unabhängigen Wählergemeinschaft nicht scheitert.
WiR engagieren uns für Sie, bitte unterstützen Sie uns!
Ohne Unterstützung von weiteren interessierten und engagierten Bürgern können WiR unsere Arbeit nicht auf dem bisherigen hohen Niveau dauerhaft leisten. Die Fülle an Aufgaben, das ambitionierte politische Programm und die Herausforderungen, die sich für Dänischenhagen derzeit und absehbar ergeben, erfordern das Mitmachen weiterer Mitstreiter. WiR sind kurzfristig auf zusätzliche Unterstützung durch weitere Kräfte angewiesen.
Der neue Weg: WiR engagieren uns mit Ihrer Unterstützung!
WiR sind interessant für neue Gemeinde-Aktive ohne Parteibindung:
Die Wählergemeinschaft „WiR für Dänischenhagen“ bietet über die Fraktion in der GV ein alleiniges Forum für kommunalpolitisch Interessierte ohne Parteibindung innerhalb Dänischenhagens, unabhängig davon, welche politischen Interessen Sie sonst auf Landes- und Bundesebene haben. Hier geht es ausschließlich um die Sache und nur um das Wohl der Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde!
Machen SIE bitte mit, für UNSERE Gemeinde lohnt es sich immer!
Wenn Sie sich schon immer einmal sozial oder politisch, ohne die Festlegung auf eine bestimmte parteipolitische Richtung für das Beste und im Sinne der Bürger Dänischenhagens engagieren wollten. Engagieren Sie sich gemeinsam mit uns:
WiR für Dänischenhagen bietet Ihnen ein Forum mit Durchschlagskraft!
0171- 4188528 / Kontaktformular: www.wir-daenischenhagen.de

(Stimm-) Rechte.
- Im Original gezeichnet -
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Anwesende
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Sven Teegen
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(alle wohnhaft in
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Ingolf Scheffler
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24229 Dänischenhagen)
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Thorsten Wilms
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Jan Joachim
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Thomas Stein
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Jörg Seifert
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Christian Bock
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Kerstin Joachim
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TOP
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1.
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Begrüßung der Anwesenden
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Sven Teegen als Initiator begrüßt die Anwesenden und dankt für das Erscheinen.
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2.
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Zweck der Versammlung
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Ziel ist es, die Wählergemeinschaft WiR für Dänischenhagen als dritte politische Kraft innerhalb der Gemeinde Dänischenhagen zu etablieren, um bei der Kommunalwahl 2008 mit Kandidaten für die Gemeindevertretung Dänischenhagen antreten zu können und direkten Einfluss auf die kommunalpolitische Entscheidungefindung zu nehmen. Hierzu bedarf es einer Gründung als Wählergruppe.
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3.
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Politische Zielsetzung
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Die in der Einladung zur Gründungsversammlung (s. Anlg) aufgeführten Themenbereiche und Handlungsfelder wurden als Grundlage für die politische Arbeit und als Programm zur Gemeindewahl einstimmig gebilligt.
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4.
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Beitritt
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Alle Anwesenden erklären unabhängig voneinander, dass sie aus freien Stücken erschienen sind und an einer Mitarbeit in der Wählergemeinschaft „WiR für Dänischenhagen“ Interesse haben. Die Gründung wird einstimmig beschlossen. Sven Teegen wird einstimmig mit der kommissarischen Wahrnehmung des Vorsitzes betraut. Der gesamte Vorstand wird auf der nächsten Mitgliederversammlung gewählt.
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Anlg. 1 zum Gründungsprotokoll
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FDP-WIR-Fraktion Dänischenhagen
Sven Teegen Dietmar Wagner
Schulstr. 56 Steinberg 3
24229 Dänischenhagen 24229 Dänischenhagen
Geschäftsordnung der
FDP-WIR- Fraktion in der Gemeindevertretung
Dänischenhagen
§ 1 – Name und Anschrift
- Die Fraktion führt den Namen "FDP-WIR-Fraktion Dänischenhagen", im folgenden kurz "Fraktion" genannt.
- Die Anschrift ist die ihres gemeinsamen Fraktionsvorsitzenden. Es steht dem Vorsitzenden frei, eine andere Adresse anzugeben.
§ 2 – Ziele und Aufgaben der Fraktion
- Ziel der Arbeit der Fraktion ist es, die kommunale Selbstverwaltung in Dänischenhagen nach liberalen Grundsätzen zu verwirklichen. Sie ist den Bürgern und ihrer Gemeinde verpflichtet.
- Verwirklicht wird dieses Ziel durch die Mitarbeit der Mitglieder der Fraktion in den kommunalpolitischen Gemeindegremien, der Organisation von gemeinnützigen Veranstaltungen und Projekten zur Integration der Gemeindeangehörigen, der Förderung von Gemeindeanliegen sowie das Engagement für Gemeindeinteressen.
- Dafür arbeitet die gemeinsame Fraktion aus FDP und der Wählergemeinschaft „WIR für Dänischenhagen“ (kurz: WIR) auch mit den Parteien der Gemeindevertretung im Sinne der Dorfgemeinschaft innerhalb der Gemeindevertreterversammlung und den Ausschüssen konstruktiv zusammen.
- Die Ziele und Forderungen der Fraktion werden in einem Programm zusammengefasst.
- Die Aufgabe der Fraktion ist es,
- eine einheitliche Entscheidungsfindung der Mitglieder zu fördern,
- für die Umsetzung des gemeinsamen Kommunalwahlprogramms der Fraktion von FDP und WIR Sorge zu tragen,
- die Einwohner Dänischenhagens über die eigene kommunalpolitische Arbeit zu informieren und
- die Anregungen der Bürger aufzunehmen und eine lebendige Verbindung zwischen Einwohnern und Gemeindevertretung herzustellen.
§ 3 – Mitgliedschaft
- Die in die Gemeindevertretung gewählten Listen- und Direktkandidaten der gemeinsamen FDP und WIR-Liste zur vorangegangenen Kommunalwahl sowie deren Nachrücker, die von der Gemeindevertretung bestimmten bürgerlichen Mitglieder von FDP und WIR und deren Stellvertreter, die der Fraktion bei Anerkennung ihrer Ziele und Grundsätze freiwillig beitreten, bilden für die Dauer der Wahlperiode die Fraktion.
- Weitere Mitglieder der Gemeindevertretung, welche die Ziele und Grundsätze der Fraktion anerkennen, können als Mitglied in die Fraktion aufgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Fraktionsmitglieder dem zustimmen. Vor der Entscheidung sind die Vorstände der Ortsverbände von FDP und WIR anzuhören.
- Alle Mitglieder der Fraktion haben gleiche Rechte und Pflichten.
§ 4 – Die Organe der Fraktion
- Die Organe der Fraktion sind:
- die Fraktionssitzung,
- der Fraktionsvorstand und
- der gemeinsame Fraktionsvorsitzende.
§ 5 – Konstituierung
- Die Konstituierung der Fraktion erfolgte innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses in einer konstituierenden Sitzung durch die neu gewählten Mitglieder der Fraktion unter Leitung des Vorsitzenden des FDP-Ortsverbandes.
- Bei Neuwahlen oder grundsätzlichen Änderungen der Fraktionszusammenstellung wird die Fraktion auf Einladung des gemeinsamen Fraktionsvorsitzenden im Rahmen einer erneuten konstituierende Fraktionssitzung neu ausgerichtet.
§ 6 – Die Fraktionssitzung
- Die Fraktionssitzung ist das oberste Beschluss fassende Organ der Fraktion. Sie bestimmt die politischen Grundlinien der Fraktion und über alle Angelegenheiten, für die nicht ein anderes Organ zuständig ist.
- Anträge und Anfragen der Fraktion bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Fraktionssitzung. In eiligen Fällen reicht die Zustimmung des Fraktionsvorstandes aus. Anschließend ist die Fraktionssitzung unverzüglich zu informieren.
- Die Fraktionssitzung beschließt über die Benennung von Mitgliedern der Ausschüsse der Gemeindevertretung und die Vorschläge von Kandidaten für weitere öffentliche Ämter, Sitze in Aufsichtsgremien oder vergleichbare Funktionen, die durch die Fraktion selbst oder durch die Gemeindevertretung zu besetzen sind.
- Die bürgerlichen Mitglieder und stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse werden zu den Fraktionssitzungen geladen. Sie sind Mitglieder der Fraktionssitzung und besitzen Rederecht und volles Stimmrecht in den Fraktionssitzungen, sobald sie von der Fraktion gemäß §3 bestimmt sind.
- Die Fraktionssitzung tritt nach Bedarf, mindestens jedoch vor jeder Sitzung der Gemeindevertretung oder des Finanzausschusses zusammen. Sie kann jederzeit zur Beratung wichtiger Angelegenheiten einberufen werden, wenn ein Mitglied der Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder der Fraktionssitzung dieses unter Angabe der Beratungspunkte verlangt.
- Der Fraktionsvorsitzende lädt zu den Fraktionssitzungen mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Angabe der Tagesordnung ein. Dieses kann auf elektronischem Wege geschehen. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen verkürzt werden. Die jeweiligen Vorsitzenden der Ortsverbände der FDP und WIR sind ebenfalls einzuladen.
- Die ordnungsgemäß einberufene Fraktionssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Ist die Beschlussunfähigkeit der Fraktionssitzung festgestellt, ist die nächste ordnungsgemäß einberufene Fraktionssitzung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig.
- Die Fraktionssitzungen sind öffentlich, sofern nicht für einzelne Tagesordnungspunkte oder die gesamte Sitzung die Nichtöffentlichkeit beschlossen wurde. Über die Herstellung der Nichtöffentlichkeit wird nichtöffentlich abgestimmt.
- Stehen Angelegenheiten zur Beratung an, die Gegenstand einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung oder Gemeindevertretung waren oder werden sollen, so sind diejenigen Personen für die Dauer der Beratung von der Teilnahme an der Fraktionssitzung auszuschließen, die nicht zur Teilnahme an der entsprechenden nichtöffentlichen Ausschusssitzung oder Gemeindevertretung berechtigt sind. Der Fraktionsvorsitzende hat für die Beachtung dieser Bestimmung Sorge zu tragen.
- Der Fraktionsvorsitzende erteilt das Wort.
- Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der entsprechende Antrag abgelehnt.
- Alle Wahlen sind offen, wenn niemand widerspricht.
- Über jede Sitzung ist ein Kurzprotokoll anzufertigen, das vom Fraktionsvorsitzenden zu unterschreiben ist. Es bedarf der Bestätigung durch die Mitglieder der Fraktionssitzung.
§ 7 – Der Fraktionsvorstand
- Der Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Beide müssen Mitglieder der Gemeindevertretung sein.
- Der Fraktionsvorstand wird für die Dauer einer Wahlperiode durch die Fraktionssitzung gewählt und bleibt bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.
- Er bereitet die Fraktionssitzungen vor und führt die Geschäfte der Fraktion.
- Die Fraktionssitzung kann den Fraktionsvorstand oder einzelne seiner Mitglieder mit 2/3 der Stimmen aller Mitglieder abberufen. Zwischen dem Antrag zur Abberufung und der Abstimmung müssen mindestens 3, höchstens jedoch 4 Wochen liegen. Nach der Abberufung hat eine Neuwahl innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
- Der Fraktionsvorstand tritt auf Einladung des Fraktionsvorsitzenden zusammen. Sitzungen des Fraktionsvorstandes können auch telefonisch abgehalten werden. Der Fraktionsvorstand kann Gäste zu seinen Sitzungen einladen.
- Der Fraktionsvorstand kann den Mitgliedern der Fraktionssitzung bestimmte Aufgaben übertragen und Arbeitskreise einrichten.
- Sind dringende Entscheidungen des Fraktionsvorstandes zu treffen, so ist bei erkennbarer Abwesenheit oder Verhinderung der jeweils anderen Partei innerhalb der Entscheidungsfrist das verbleibende Vorstandsmitglied des Fraktionsvorstandes allein zur Entscheidung berechtigt.
§ 8 – Der gemeinsame Fraktionsvorsitzende
- Der gemeinsame Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion in der Gemeindevertretung und den politischen Gremien im Rahmen des gemeinsamen Wahlprogramms nach Innen und Außen.
- Der Fraktionsvorsitzende hat einen Stellvertreter aus des jeweils anderen (WIR/FDP) Fraktionsteils.
- Anträge, Anfragen sowie andere Schriftsätze der Fraktion werden in der Regel vom Fraktionsvorsitzenden unterschrieben. Anträge und Anfragen einzelner Mitglieder der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse unterzeichnen diese selbst. In diesem Falle sollen sie diese vor der Einbringung dem Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis geben und nach Möglichkeit in der Fraktionssitzung beraten lassen.
- Der Fraktionsvorsitzende ist für die Pressearbeit verantwortlich.
- Der Fraktionsvorsitzende ist für die Kontakte zu anderen Parteien, zur Verwaltung, zu Vereinen und Verbänden verantwortlich.
- Der Fraktionsvorsitzende leitet die Fraktionssitzungen und die Sitzungen des Fraktionsvorstandes. Er setzt die Tagesordnung in Abstimmung mit seinem Stellvertreter unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder der jeweiligen Sitzungen fest.
- Bei Abwesenheit oder Verhinderung wird der Fraktionsvorsitzende durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden vertreten.
§ 9 – Rechte und Pflichten
- Die Mitglieder der Fraktionssitzung vertreten bei Beratungen, Wahlen und Beschlüssen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie in der Öffentlichkeit die kommunalpolitischen Ziele der Fraktion gemäß § 2.
- Die Mitglieder der Fraktionssitzung sind an Weisungen und Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sofern sie sich Beschlüssen der Fraktion nicht anschließen, sollten sie ihre abweichende Meinung dem Fraktionsvorstand vor den Sitzungen der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse mitteilen.
- Die Fraktionssitzung erwartet von ihren Mitgliedern gewissenhafte und verantwortungsvolle Mitarbeit sowie Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten gegenüber Außenstehenden.
- Die jeweiligen Mitglieder sind zur Teilnahme an den Fraktionssitzungen sowie den Sitzungen der Gemeindevertretung und Ausschüsse verpflichtet. Ein Mitglied, das zu einer Sitzung nicht oder nur verspätet erscheinen kann oder sie vorzeitig verlassen muss, hat dieses dem Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen.
§ 10 – Ausschussarbeit
- Die Ausschussmitglieder erstatten über die Ausschussarbeit Bericht in der Fraktionssitzung.
- Für jeden Ausschuss bestimmt die Fraktionssitzung einen Sprecher, der gleichzeitig für die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit im Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitzenden verantwortlich ist.
- Die Ausschussmitglieder sind zusammen mit dem entsprechenden Sprecher für die Vorbereitung der Ausschussthemen in den Fraktionssitzungen verantwortlich.
§ 11 – Interfraktionelle Zusammenarbeit
- Die Fraktion schließt sich keiner Koalition mit anderen Parteien der Gemeindevertretung an. Entscheidungen werden sachbezogen vorbereitet und getroffen.
- Die Fraktionssitzung beschließt deshalb im Einzelfall über die Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen.
- Einzelne Mitglieder der Fraktionssitzung können ohne Auftrag weder Abmachungen mit anderen Fraktionen oder Einzelpersonen treffen, noch ihnen gegenüber bindende Erklärungen abgeben.
§ 12 – Ordnungsmaßnahmen
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Fraktionsmitglieder, die den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung zuwider handeln, können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen belegt werden:
- Missbilligung des Verhaltens oder
- Ausschluss aus der Fraktionssitzung oder der Fraktion auf Dauer oder Zeit.
- Über die Ordnungsmaßnahmen beschließt die Fraktionssitzung nach Anhörung des Betroffenen und des Vorstands des Ortsverbandes mit einer Mehrheit von 2/3 ihrer Mitglieder.
§ 13 – Finanzen
- Die Deckung der Kosten, die durch die Arbeit der Fraktion entstehen, wird durch Fraktionsbeschluss geregelt.
- Die Finanzmittel werden aus den jeweiligen Fraktionsteilen (WIR/FDP) zur Verfügung gestellt.
- Die gemeinsamen Kassengeschäfte werden vom Fraktionsvorstand geführt.
- Für die Verwendung der der Fraktion von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel ist der Fraktionsvorsitzende nachweispflichtig. Er hat den zuständigen Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung zu versichern, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß, das heißt nur für die Geschäftsbedürfnisse der Fraktion verwendet worden sind.
- Zwei von der Fraktionssitzung zu bestellende Mitglieder prüfen die Kasse. Das Prüfungsergebnis ist der Fraktion mitzuteilen.
§ 14 – Öffentlichkeitsarbeit
- Die Fraktion betreibt eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Aufgabe des Fraktionsvorsitzenden ist es, ständig Kontakte zu den Medien zu pflegen. Er soll ihnen Erklärungen und Beschlüsse zuleiten. In dieser Arbeit wird er von seinem Stellvertreter und den Sprechern für die einzelnen Ausschüsse unterstützt.
- Zur Information der Öffentlichkeit erstellt der Fraktionsvorstand regelmäßig einen Bericht zur Arbeit und über die künftigen Aufgaben der Fraktion.
§ 15 – Änderungen der Geschäftsordnung
- Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder der Fraktionssitzung. Das gleiche gilt für Änderungen dieser Geschäftsordnung.
§ 16 – Schlussbestimmungen
- Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der Mitglieder der Fraktionssitzung am 9. Juli 2008 in Kraft.



Wir für Dänischenhagen