• Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Startseite Wir für Dänischenhagen
Logo Wir für Dänischenhagen

Wer WIR sind!

WIR sind politisch interessierte Bürger unserer Gemeinde,die sich frei von Parteitagsbeschlüssen und politischen Dogmen ausschließlich dem Wohl der Bürger der Gemeinde Dänischenhagen verpflichtet sehen. Jeder Bürger unserer Gemeinde ist zur Mitarbeit und zur Unterstützung eingeladen. 

Wenn Sie etwas bewegen wollen, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Klicken Sie hier um mit uns Kontakt aufzunehmen, damit WIR uns gemeinsam für Dänischenhagen engagieren.

WIR für Dänischenhagen wurde Anfang 2008 von politisch interessierten, aber kommunalpolitisch unerfahrene Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu einer Wählergemeinschaft gegründet, nachdem bis dahin die kommunalpoltische Konstellation in der Gemeinde Dänischenhagen engagierten Bürgern außerhalb augenscheinlich dialogunfähigen alt-etablierten Fraktionen von CDU und SPD keinen Raum für Initiativen bot. Neue Wege und Ideen konnten in logischer Konsequenz nur dann wieder Eingang in das poltische Klima Dänischenhagens finden, indem für Dänischenhagen eine einfache rechts- oder linkspoltische Mehrheit vermieden würde. Der Grund sich poltisch für die Gemeinde zu engagieren erwuchs demnach aus der Unzufriedenheit mit dem poltischen Klima in unserer so liebens- und lebenswerten Gemeinde.

So schlossen sich die Gründungsmitglieder, die sich aus Alt- und Neubürgern bestehend aus der Nachbarschaft, aus der Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Dänischehagens oder dem gemeinsamen Sport im MTV kannten, zu einer Wählerinitative zusammen.

WiR wollen uns frei von übergeordneten Parteiprogrammen für unsere Gemeinde Dänischenhagen engagieren. Sie haben uns mit Ihren Stimmen bei der letzten Kommunalwahl hohe Verantwortung übertragen. Aber auch wenn Sie uns nicht gewählt haben sollten, haben Sie Anspruch auf umfassende Informationen. Diese finden Sie auf unserer Homepage.

Im WiR-Gründungsjahr 2008 war es aus formalen und praktischen Gründen erforderlich, und aufgrund sehr ähnlicher Ziele auch möglich, unsere erste kommunalpolitische Kandidatenliste gemeinsam mit dem ebenfalls neugegründeten FDP-Ortsverband aufzustellen. Nach dem Wahlerfolg mit knapp 26% Ihrer Stimmen erfolgte die Zusammenarbeit aus formalen Gründen unter dem Begriff „FDP/WiR-Fraktion“. NachAuflösung des FDP-Ortsverbands gibt es nun nuir die "WiR-Fraktion".

WiR haben mit unserer Arbeit als „Dritte politischen Kraft“ in und für Dänischenhagen etabliert. Es hat sich gelohnt: Das politische Klima in unserer Gemeinde ist im Dreiklang der Fraktionen mit CDU und SPD sehr konstruktiv und sachbezogen. WiR konnten erfahren, dass man mit Engagement aktiv viel bewegen kann.

WiR haben in der Gemeindevertretung (GV) Dänischenhagen teils gemeinsam mit allen Fraktionen oder abhängig von Inhalten, Themen und Problemen auch mit wechselnden Partnern aus CDU und SPD im Rahmen der WiR-Fraktion sinnvolle und bürgernahe Gemeindepolitik gemacht.

Unsere Grenzen:

Persönliches Engagement für die Gemeinde kostet Zeit und Kraft. Unsere Mitglieder und gewählten Bürgervertreter stehen mitten im Berufsleben und betätigen sich darüber hinaus ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen in Dänischenhagen. Es ist absehbar, dass ohne weitere Unterstützung unser umfangreiches Engagement über die kommende Legislaturperiode hinaus nicht in gleicher Intensität aufrecht gehalten werden kann. Unsere Verantwortung muss auf mehr Schultern verteilt werden, damit das bisher sehr erfolgreiche Experiment einer unabhängigen Wählergemeinschaft nicht scheitert.

WiR engagieren uns für Sie, bitte unterstützen Sie uns!

Ohne Unterstützung von weiteren interessierten und engagierten Bürgern können WiR unsere Arbeit nicht auf dem bisherigen hohen Niveau dauerhaft leisten. Die Fülle an Aufgaben, das ambitionierte politische Programm und die Herausforderungen, die sich für Dänischenhagen derzeit und absehbar ergeben, erfordern das Mitmachen weiterer Mitstreiter. WiR sind kurzfristig auf zusätzliche Unterstützung durch weitere Kräfte angewiesen.

Der neue Weg: WiR engagieren uns mit Ihrer Unterstützung!
WiR sind interessant für neue Gemeinde-Aktive ohne Parteibindung:

Die Wählergemeinschaft „WiR für Dänischenhagen“ bietet über die Fraktion in der GV ein alleiniges Forum für kommunalpolitisch Interessierte ohne Parteibindung innerhalb Dänischenhagens, unabhängig davon, welche politischen Interessen Sie sonst auf Landes- und Bundesebene haben. Hier geht es ausschließlich um die Sache und nur um das Wohl der Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde!

Machen SIE bitte mit, für UNSERE Gemeinde lohnt es sich immer!

Wenn Sie sich schon immer einmal sozial oder politisch, ohne die Festlegung auf eine bestimmte parteipolitische Richtung für das Beste und im Sinne der Bürger Dänischenhagens engagieren wollten. Engagieren Sie sich gemeinsam mit uns:

WiR für Dänischenhagen bietet Ihnen ein Forum mit Durchschlagskraft!

0171- 4188528 / Kontaktformular: www.wir-daenischenhagen.de

 


 

Dänischenhagen, den 08 September 2008
 


 
Satzung der Freien Wählergemeinschaft
WIR für Dänischenhagen
 
 
 
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Die Freie Wählergemeinschaft trägt den Namen „WIR für Dänischenhagen“ (kurz: WIR)
(2) Sie hat den Sitz in 24229 Dänischenhagen
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Verbandszweck
(1) Die Wählergemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
(2) Zweck der Gemeinschaft ist es, als Wählergemeinschaft engagierten und politisch interessierten Bürgern, die sich frei von Parteitagsbeschlüssen und politischen Dogmen ausschließlich dem Wohl der Bürger der Gemeinde Dänischenhagen verpflichtet sehen, ein Forum zur Gestaltung der Gemeinde Dänischenhagen zu geben. Jeder Bürger ist zur Mitarbeit und zur Unterstützung eingeladen.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Mitarbeit der Mitglieder in den kommunalpolitischen Gemeindegremien, der Organisation von gemeinnützigen Veranstaltungen und Projekten zur Integration der Gemeindeangehörigen, der Förderung von Gemeindeanliegen sowie das Engagement für Gemeindeinteressen.
(4) Dafür kooperiert WIR innerhalb der Gemeindevertreterversammlung und den Ausschüssen auch mit den Parteien in der Gemeindevertretung im Sinne der Dorfgemeinschaft.
(5) Die Ziele und Forderungen der Wählerinitative werden in einem Programm zusammengefasst.
(6) Durch die Mitgliederversammlung bestimmte Angehörige von WIR stellen sich im Rahmen von Kommunalwahlen zur Wahl in die Gemeindevertretung Dänischenhagens.
(7) Für übergeordnete überregionale Ziele zum Wohle der Gemeinde Dänischenhagen können Verbindungen mit Dachorganisationen Freier Wählergemeinschaften eingegangen werden.
 
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Wählergemeinschaft kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele und das Programm von WIR unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden. Eine Frist wird nicht vorgegeben.
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen von WIR schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
 
§ 5 Beiträge und Finanzen
(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung auf der Basis eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Beitragshöhe und -fälligkeit werden in der Beitragsordnung geregelt. Für Änderungen der Beitragsordnung ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
(2) Die Beitrags- und Finanzverwaltung erfolgt durch einen Schatzmeister, der im Rahmen einer jährlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegt und an geraden Kalenderjahren neu gewählt wird. Er ist kein Mitglied des Vorstands.
 
§ 6 Organe der Freien Wählergemeinschaft
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand,
b) die Gemeinschaftssitzung und
b) die Mitgliederversammlung
 
§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.
-          1. Vorsitzende(r)
-          1. Stellvertreter(in) des/der Vorsitzenden und Geschäftsführer(in)
-          2. Stellvertreter(in) des/der Vorsitzenden
(2) Nur die oben genannten Vorstandsmitglieder sind für WIR vertretungsberechtigt. Der Vorstand vertritt die Wählergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Die Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Abwesenheit eines Mitglieds sind mindestens je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.
(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei (2) Jahren  gewählt. Um Kontinuität zu wahren werden die/der 1. Vorsitzende(r) und die/der 2. Stellvertreter(in) an ungeraden Kalenderjahren neu gewählt. Die Neuwahl der/des 1. Stv Vorsitzenden und Geschäftsführers erfolgt in geraden Kalenderjahren.
Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.
Der/Die Vorsitzende und die Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
Eine Abwahl von Vorstandsmitgliedern ist auf entsprechenden Antrag durch eine 3/4 Mehrheit aller Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung möglich,
(6) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(7) Dem Vorstand obliegen die Führung der laufenden Geschäfte und die Umsetzung des Programms der Wählergemeinschaft. Er ist für alle Gemeinschaftsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
-           Leitung der programmatischen Entwicklungen und der Programmumsetzung,
-           Vertretung von WIR nach außen (Öffentlichkeits- und Pressearbeit)
-           und die abschließende Festlegung von Federführenden/ Projektverantwortlichen von Einzelmaßnahmen.
 
§ 7 Die Gemeinschaftssitzung
(1) Teilnehmer an der Gemeinschaftssitzung sind neben dem Vorstand,
-          die gewählten Gemeindevertreter von WIR, die nicht dem Vorstand angehören,
-          der/die durch die Mitgliederversammlung bestimmte Schatzmeister(in),
-          die Mitglieder des Vereins, die als (stv) bürgerliche Mitglieder einem kommunalen Ausschuss angehören,
-          nach Abstimmung mit dem Vorstand gesondert geladene Mitglieder.
Im Rahmen von Gemeinschaftssitzungen haben alle Teilnehmer die gleichen
(Stimm-) Rechte.
(2) Die Gemeinschaftssitzung ist das Arbeitsgremium der Wählergemeinschaft. Innerhalb der Gemeinschaftssitzung wird die laufende Arbeit koordiniert und abgestimmt. Hier werden Projekte auch unter Nutzung von Arbeitsgruppen initiiert und/oder Federführenden/ Projektverantwortliche vorgeschlagen.
 
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Gemeinschatsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 10% der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Wählergemeinschaftsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte von WIR sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über
a) Vorstandswahl und -entlastung
b) Programm der Wählergemeinschaft,
c) Genehmigung aller Geschäfts-(verteilungs)ordnungen,
d) Beitragsordnung,
e) Satzungsänderungen,
f) Auflösung der Wählergemeinschaft.
(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Gemeinschaftsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
 
§ 9 Satzungsänderung
(1) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder einer Mitgliederversammlung erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Mitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
 
§ 10 Konzeption von Entscheidungsprozessen
(1) Vorstands- und Gemeinschaftssitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden bzw. bei Abwesenheit in Vertretung durch den 1. Stellvertreter einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens sieben (7) Tagen. Sitzungen finden in der Regel im Zusammenhang mit den Zyklen der kommunalen Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen statt.
(2) Bei Entscheidungen innerhalb des Vorstands gilt das Konsenzprinzip. Über Beschlüsse werden die Mitglieder formlos per e-Mail informiert.
(3) Bei Entscheidungen innerhalb der Gemeinschaftssitzung gilt das einfache Mehrheitsprinzip.
(4) Die Gemeinschaftssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse der Gemeinschaftssitzung gebunden. Über Beschlüsse werden schriftliche Protokolle angefertigt, die per e-Mail verteilt werden.
(5) Maßgeblich für Entscheidungen sind die Ergebnisse der Entscheidungsvorbereitung durch jeweils benannte inhaltlich federführende Mitglieder/ Projektverantwortliche, welche die Mitglieder regelmäßig schriftlich per Mail informiert halten, Arbeitsgruppenarbeit abstimmen und Beiträge oder Zuarbeit der WIR-Mitglieder einfordern.
(6) Über Entscheidungen wird bei öffentlichem Interesse auf der WIR-Homepage informiert.
 
§ 11 Auflösung der Wählergemeinschaft und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, die Wählergemeinschaft aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung der Wählergemeinshaft fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeindekasse des Amtes der Gemeinde Dänischenhagen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat,
 
 
 
..........................................
(Ort) (Datum)
 
 
..........................................
(Unterschriften)
 
 
 - Im Original gezeichnet -

 

 
 

 

 
Beitragsordnung „WIR für Dänischenhagen“
 
§ 1 - Zuwendungen von Mitgliedern
(1) Zuwendungen von Mitgliedern sind Beiträge und Spenden.
(2) Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige, von Mitgliedern nach satzungsrechtlichen Vorschriften periodisch entrichtete Geldleistungen.
(3) Alle anderen Zuwendungen von Mitgliedern sind Spenden. Dazu gehören Sonderleistungen von Mandatsträgern und Mitgliedern, Aufnahmegebühren, Sammlungen, Sachspenden und Spenden durch Verzicht auf Erstattungen.
 
§ 2 - Zuwendungen von Nichtmitgliedern
(1) Zuwendungen von Nichtmitgliedern sind Spenden.
(2) Spenden können als Geldspenden, als Sachspenden oder durch Verzicht auf die Erfüllung einer vertraglichen Forderung geleistet werden.
(3) Spenden, die von Mitgliedern entgegengenommen worden sind, sind von diesen unter Benennung des Spenders unverzüglich an den Schatzmeister der zuständigen Gliederung weiterzugeben.
(4) Eine Spende, die mehreren Gliederungen anteilig zufließen soll, kann in einer Summe entgegengenommen und dem Spenderwunsch entsprechend verteilt werden.
 
§ 3 - Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden. Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist unzulässig.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt und mit diesem abgestimmt.
 
§ 4 - Entrichtung der Beiträge
(1) Mitgliedsbeiträge sind periodisch zu Beginn eines Monats unaufgefordert im Voraus zu leisten.
(2) Die Zahlung erfolgt unbar auf ein WIR-Konto.
 

- Im Original gezeichnet -

 

 
WiR für Dänischenhagen
- Gründungsversammlung -
 
Protokoll der Gründungsversammlung vom 25.01.2008
Anwesende
 
 
 
Sven Teegen
(alle wohnhaft in
Ingolf Scheffler
24229 Dänischenhagen)
Thorsten Wilms
 
Jan Joachim
 
Thomas Stein
 
Jörg Seifert
 
Christian Bock
 
Kerstin Joachim
 
 
 
TOP
 
 
1.
Begrüßung der Anwesenden
 
 
Sven Teegen als Initiator begrüßt die Anwesenden und dankt für das Erscheinen.
 
2.
Zweck der Versammlung
 
 
 
Ziel ist es, die Wählergemeinschaft WiR für Dänischenhagen als dritte politische Kraft innerhalb der Gemeinde Dänischenhagen zu etablieren, um bei der Kommunalwahl 2008 mit Kandidaten für die Gemeindevertretung Dänischenhagen antreten zu können und direkten Einfluss auf die kommunalpolitische Entscheidungefindung zu nehmen. Hierzu bedarf es einer Gründung als Wählergruppe.
 
3.
Politische Zielsetzung
 
 
Die in der Einladung zur Gründungsversammlung (s. Anlg) aufgeführten Themenbereiche und Handlungsfelder wurden als Grundlage für die politische Arbeit und als Programm zur Gemeindewahl einstimmig gebilligt.
 
 
4.
Beitritt
 
 
 
Alle Anwesenden erklären unabhängig voneinander, dass sie aus freien Stücken erschienen sind und an einer Mitarbeit in der Wählergemeinschaft „WiR für Dänischenhagen“ Interesse haben. Die Gründung wird einstimmig beschlossen. Sven Teegen wird einstimmig mit der kommissarischen Wahrnehmung des Vorsitzes betraut. Der gesamte Vorstand wird auf der nächsten Mitgliederversammlung gewählt.
 
 
 
Die nächste Mitgliederversammlung findet auf Einladung im Gasthof zur Linde statt.
Dänischenhagen, 25. Januar 2008
 

 

Anlg. 1 zum Gründungsprotokoll



        

 

Die neue Kraft für unsere Gemeinde
 
Einladung zur Gründungsversammlung
am 25.01.2008 in den Gasthof „Zur Linde“ in Dänischenhagen
 
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gemeinde Dänischenhagen,
 
im Kreise politisch interessierter Bürger unserer Gemeinde ist der Entschluss gereift, für unser Dorf eine Wählergemeinschaft zu gründen, die sich frei von Parteitagsbeschlüssen und politischen Dogmen ausschließlich dem Wohl der Bürger der Gemeinde Dänischenhagen verpflichtet sieht. Hierzu laden wir sie herzlich zur Mitarbeit und zur Unterstützung ein.
Wenn Sie auch unzufrieden mit der derzeitigen, durch absolute Mehrheiten geprägten Entscheidungsfindung in den kommunalpolitischen Gremien unserer Gemeinde sind und etwas bewegen wollen, würden wir uns freuen, Sie am 25.01.2008 zur Gründungsversammlung begrüßen zu können. Ein Entwurf der zukünftigen Satzung ist dieser Einladung als Diskussionsgrundlage beigefügt.
 
 stehen für:
-      gleichberechtigte Einbeziehung aller Bürger über Parteigrenzen hinweg
-      bürgernahe Gleichbehandlung bei politischen Entscheidungen und Anfragen an die Gemeinde
-      offene Kommunikation aller am Dorfleben beteiligter Institutionen, Vereine und Verbände außerhalb der offiziellen politischen Sitzungen (Runde Tische)
-      mehr Transparenz der politischen Arbeit
-      Belebung des Dorflebens durch gemeinsame Aktivitäten (Stichwort Dorffest)
-      Begrenzung der Ortsgrösse auf ein infrastrukturell vertretbares Maß ohne Nachverdichtung in den bisherigen Bebauungsgebieten
-      Bemühung um bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr
-      bessere Betreuungsangebote für Schulkinder in den Ferien (nicht nur für Grundschüler)
-      Verbesserung der Rettungskette bei Unglücken und Notfällen, u.a. durch Etablierung eines „First-Responder-Teams
-      angemessene finanzielle Unterstützung für die Gemeindefeuerwehr
-      Schaffung von Rückstellungen zur Vorbereitung auf die Einführung des Digitalfunks
-      Überplanung der Dorfstraße/Strander Straße
-      Überplanung der Verkehrssituation in der Gemeinde
-      Instandsetzung des Wanderwegnetzes
-      Verbesserung der Sporthallensituation
-      Erstellung eines Planes zur Instandhaltung der gemeindeeigenen Straßen
 
WIR sind gemeinsam stark!          WIR wollen etwas bewegen!
WIR sind Bürger unserer Gemeinde!

 



 

   FDP-WIR-Fraktion Dänischenhagen     

Sven Teegen                                                                                                                    Dietmar Wagner
Schulstr. 56                                                                                                                       Steinberg 3
24229 Dänischenhagen                                                                                                 24229 Dänischenhagen

 

Geschäftsordnung der
FDP-WIR- Fraktion in der Gemeindevertretung
Dänischenhagen

§ 1 – Name und Anschrift

  1. Die Fraktion führt den Namen "FDP-WIR-Fraktion Dänischenhagen", im folgenden kurz "Fraktion" genannt.
  2. Die Anschrift ist die ihres gemeinsamen Fraktionsvorsitzenden. Es steht dem Vorsitzenden frei, eine andere Adresse anzugeben.

§ 2 – Ziele und Aufgaben der Fraktion

  1. Ziel der Arbeit der Fraktion ist es, die kommunale Selbstverwaltung in Dänischenhagen nach liberalen Grundsätzen zu verwirklichen. Sie ist den Bürgern und ihrer Gemeinde verpflichtet.
  2. Verwirklicht wird dieses Ziel durch die Mitarbeit der Mitglieder der Fraktion in den kommunalpolitischen Gemeindegremien, der Organisation von gemeinnützigen Veranstaltungen und Projekten zur Integration der Gemeindeangehörigen, der Förderung von Gemeindeanliegen sowie das Engagement für Gemeindeinteressen.
  3. Dafür arbeitet die gemeinsame Fraktion aus FDP und der Wählergemeinschaft „WIR für Dänischenhagen“ (kurz: WIR) auch mit den Parteien der Gemeindevertretung im Sinne der Dorfgemeinschaft innerhalb der Gemeindevertreterversammlung und den Ausschüssen konstruktiv zusammen.
  4. Die Ziele und Forderungen der Fraktion werden in einem Programm zusammengefasst.
  5. Die Aufgabe der Fraktion ist es,
  6. eine einheitliche Entscheidungsfindung der Mitglieder zu fördern,
  7. für die Umsetzung des gemeinsamen Kommunalwahlprogramms der Fraktion von FDP und WIR Sorge zu tragen,
  8. die Einwohner Dänischenhagens über die eigene kommunalpolitische Arbeit zu informieren und
  9. die Anregungen der Bürger aufzunehmen und eine lebendige Verbindung zwischen Einwohnern und Gemeindevertretung herzustellen.

§ 3 – Mitgliedschaft

  1. Die in die Gemeindevertretung gewählten Listen- und Direktkandidaten der gemeinsamen FDP und WIR-Liste zur vorangegangenen Kommunalwahl sowie deren Nachrücker, die von der Gemeindevertretung bestimmten bürgerlichen Mitglieder von FDP und WIR und deren Stellvertreter, die der Fraktion bei Anerkennung ihrer Ziele und Grundsätze freiwillig beitreten, bilden für die Dauer der Wahlperiode die Fraktion.
  2. Weitere Mitglieder der Gemeindevertretung, welche die Ziele und Grundsätze der Fraktion anerkennen, können als Mitglied in die Fraktion aufgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Fraktionsmitglieder dem zustimmen. Vor der Entscheidung sind die Vorstände der Ortsverbände von FDP und WIR anzuhören.
  3. Alle Mitglieder der Fraktion haben gleiche Rechte und Pflichten.

§ 4 – Die Organe der Fraktion

  1. Die Organe der Fraktion sind:
  2. die Fraktionssitzung,
  3. der Fraktionsvorstand und
  4. der gemeinsame Fraktionsvorsitzende.

§ 5 – Konstituierung

  1. Die Konstituierung der Fraktion erfolgte innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses in einer konstituierenden Sitzung durch die neu gewählten Mitglieder der Fraktion unter Leitung des Vorsitzenden des FDP-Ortsverbandes.
  2. Bei Neuwahlen oder grundsätzlichen Änderungen der Fraktionszusammenstellung wird die Fraktion auf Einladung des gemeinsamen Fraktionsvorsitzenden im Rahmen einer erneuten konstituierende Fraktionssitzung neu ausgerichtet.

§ 6 – Die Fraktionssitzung

  1. Die Fraktionssitzung ist das oberste Beschluss fassende Organ der Fraktion. Sie bestimmt die politischen Grundlinien der Fraktion und über alle Angelegenheiten, für die nicht ein anderes Or­gan zuständig ist.
  2. Anträge und Anfragen der Fraktion bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Fraktionssitzung. In eiligen Fällen reicht die Zustimmung des Fraktionsvorstandes aus. Anschließend ist die Frakti­onssitzung unverzüglich zu informieren.
  3. Die Fraktionssitzung beschließt über die Benennung von Mitgliedern der Ausschüsse der Gemeindevertretung und die Vorschläge von Kandidaten für weitere öffentliche Ämter, Sitze in Aufsichtsgremien oder vergleichbare Funktionen, die durch die Fraktion selbst oder durch die Gemeindevertretung zu besetzen sind.
  4. Die bürgerlichen Mitglieder und stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse werden zu den Fraktionssitzungen geladen. Sie sind Mitglieder der Fraktionssitzung und besitzen Rede­recht und volles Stimmrecht in den Fraktionssitzungen, sobald sie von der Fraktion gemäß §3 be­stimmt sind.
  5. Die Fraktionssitzung tritt nach Bedarf, mindestens jedoch vor jeder Sitzung der Gemeindevertretung oder des Finanzausschusses zusammen. Sie kann jederzeit zur Beratung wichtiger Angelegenheiten ein­berufen werden, wenn ein Mitglied der Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder der Fraktionssit­zung dieses unter Angabe der Beratungspunkte verlangt.
  6. Der Fraktionsvorsitzende lädt zu den Fraktionssitzungen mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Angabe der Tagesordnung ein. Dieses kann auf elektronischem Wege geschehen. Die La­dungsfrist kann in dringenden Fällen verkürzt werden. Die jeweiligen Vorsitzenden der Ortsverbände der FDP und WIR sind ebenfalls einzuladen.
  7. Die ordnungsgemäß einberufene Fraktionssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälf­te ihrer Mitglieder anwesend ist. Ist die Beschlussunfähigkeit der Fraktionssitzung festgestellt, ist die nächste ordnungsgemäß einberufene Fraktionssitzung unabhängig von der Anzahl der Teil­nehmer beschlussfähig.
  8. Die Fraktionssitzungen sind öffentlich, sofern nicht für einzelne Tagesordnungspunkte oder die gesamte Sitzung die Nichtöffentlichkeit beschlossen wurde. Über die Herstellung der Nichtöffent­lichkeit wird nichtöffentlich abgestimmt.
  9. Stehen Angelegenheiten zur Beratung an, die Gegenstand einer nichtöffentlichen Ausschusssit­zung oder Gemeindevertretung waren oder werden sollen, so sind diejenigen Personen für die Dauer der Beratung von der Teilnahme an der Fraktionssitzung auszuschließen, die nicht zur Teilnahme an der entspre­chenden nichtöffentlichen Ausschusssitzung oder Gemeindevertretung berechtigt sind. Der Frakti­onsvorsitzende hat für die Beachtung dieser Bestimmung Sorge zu tragen.
  10. Der Fraktionsvorsitzende erteilt das Wort.
  11. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmen­gleichheit ist der entsprechende Antrag abgelehnt.
  12. Alle Wahlen sind offen, wenn niemand widerspricht.
  13. Über jede Sitzung ist ein Kurzprotokoll anzufertigen, das vom Fraktionsvorsitzenden zu unter­schreiben ist. Es bedarf der Bestätigung durch die Mitglieder der Fraktionssitzung.

§ 7 – Der Fraktionsvorstand

  1. Der Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Beide müssen Mitglieder der Gemeindevertretung sein.
  2. Der Fraktionsvorstand wird für die Dauer einer Wahlperiode durch die Fraktionssitzung gewählt und bleibt bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.
  3. Er bereitet die Fraktionssitzungen vor und führt die Geschäfte der Fraktion.
  4. Die Fraktionssitzung kann den Fraktionsvorstand oder einzelne seiner Mitglieder mit 2/3 der Stimmen aller Mitglieder abberufen. Zwischen dem Antrag zur Abberufung und der Ab­stimmung müssen mindestens 3, höchstens jedoch 4 Wochen liegen. Nach der Abberufung hat eine Neuwahl innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
  5. Der Fraktionsvorstand tritt auf Einladung des Fraktionsvorsitzenden zusammen. Sitzungen des Fraktionsvorstandes können auch telefonisch abgehalten werden. Der Fraktionsvorstand kann Gäste zu seinen Sitzungen einladen.
  6. Der Fraktionsvorstand kann den Mitgliedern der Fraktionssitzung bestimmte Aufgaben übertra­gen und Arbeitskreise einrichten.
  7. Sind dringende Entscheidungen des Fraktionsvorstandes zu treffen, so ist bei erkennbarer Abwe­senheit oder Verhinderung der jeweils anderen Partei innerhalb der Entscheidungsfrist das verbleiben­de Vorstandsmitglied des Fraktionsvorstandes allein zur Entscheidung berechtigt.

§ 8 – Der gemeinsame Fraktionsvorsitzende

  1. Der gemeinsame Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion in der Gemeindevertretung und den politischen Gremien im Rahmen des gemeinsamen Wahlprogramms nach Innen und Außen.
  2. Der Fraktionsvorsitzende hat einen Stellvertreter aus des jeweils anderen (WIR/FDP) Fraktionsteils.
  3. Anträge, Anfragen sowie andere Schriftsätze der Fraktion werden in der Regel vom Fraktionsvor­sitzenden unterschrieben. Anträge und Anfragen einzelner Mitglieder der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse unterzeichnen diese selbst. In diesem Falle sollen sie diese vor der Einbringung dem Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis geben und nach Möglichkeit in der Fraktionssitzung be­raten lassen.
  4. Der Fraktionsvorsitzende ist für die Pressearbeit verantwortlich.
  5. Der Fraktionsvorsitzende ist für die Kontakte zu anderen Parteien, zur Verwaltung, zu Vereinen und Verbänden verantwortlich.
  6. Der Fraktionsvorsitzende leitet die Fraktionssitzungen und die Sitzungen des Fraktionsvorstan­des. Er setzt die Tagesordnung in Abstimmung mit seinem Stellvertreter unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder der jeweili­gen Sitzungen fest.
  7. Bei Abwesenheit oder Verhinderung wird der Fraktionsvorsitzende durch den stellvertreten­den Fraktionsvorsitzenden vertreten.

§ 9 – Rechte und Pflichten

  1. Die Mitglieder der Fraktionssitzung vertreten bei Beratungen, Wahlen und Beschlüssen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie in der Öffentlichkeit die kommunalpolitischen Ziele der Fraktion gemäß § 2.
  2. Die Mitglieder der Fraktionssitzung sind an Weisungen und Aufträge nicht gebunden und nur ih­rem Gewissen unterworfen. Sofern sie sich Beschlüssen der Fraktion nicht anschließen, sollten sie ihre abweichende Meinung dem Fraktionsvorstand vor den Sitzungen der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse mitteilen.
  3. Die Fraktionssitzung erwartet von ihren Mitgliedern gewissenhafte und verantwortungsvolle Mitar­beit sowie Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten gegenüber Außenstehenden.
  4. Die jeweiligen Mitglieder sind zur Teilnahme an den Fraktionssitzungen sowie den Sitzungen der Gemeindevertretung und Ausschüsse verpflichtet. Ein Mitglied, das zu einer Sitzung nicht oder nur verspä­tet erscheinen kann oder sie vorzeitig verlassen muss, hat dieses dem Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen.

§ 10 – Ausschussarbeit

  1. Die Ausschussmitglieder erstatten über die Ausschussarbeit Bericht in der Fraktionssitzung.
  2. Für jeden Ausschuss bestimmt die Fraktionssitzung einen Sprecher, der gleichzeitig für die dies­bezügliche Öffentlichkeitsarbeit im Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitzenden verantwortlich ist.
  3. Die Ausschussmitglieder sind zusammen mit dem entsprechenden Sprecher für die Vorbereitung der Ausschussthemen in den Fraktionssitzungen verantwortlich.

§ 11 – Interfraktionelle Zusammenarbeit

  1. Die Fraktion schließt sich keiner Koalition mit anderen Parteien der Gemeindevertretung an. Entscheidungen werden sachbezogen vorbereitet und getroffen.
  2. Die Fraktionssitzung beschließt deshalb im Einzelfall über die Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen.
  3. Einzelne Mitglieder der Fraktionssitzung können ohne Auftrag weder Abmachungen mit anderen Fraktionen oder Einzelpersonen treffen, noch ihnen gegenüber bindende Erklärungen abgeben.

§ 12 – Ordnungsmaßnahmen

  1. Fraktionsmitglieder, die den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung zuwider handeln, können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen belegt werden:
    1. Missbilligung des Verhaltens oder
    2. Ausschluss aus der Fraktionssitzung oder der Fraktion auf Dauer oder Zeit.
  2. Über die Ordnungsmaßnahmen beschließt die Fraktionssitzung nach Anhörung des Betroffenen und des Vorstands des Ortsverbandes mit einer Mehrheit von 2/3 ihrer Mitglieder.

 

§ 13 – Finanzen

  1. Die Deckung der Kosten, die durch die Arbeit der Fraktion entstehen, wird durch Fraktionsbe­schluss geregelt.
  2. Die Finanzmittel werden aus den jeweiligen Fraktionsteilen (WIR/FDP) zur Verfügung gestellt.
  3. Die gemeinsamen Kassengeschäfte werden vom Fraktionsvorstand geführt.
  4. Für die Verwendung der der Fraktion von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel ist der Fraktionsvorsitzende nachweispflichtig. Er hat den zuständigen Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung zu versichern, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß, das heißt nur für die Geschäftsbedürfnisse der Fraktion verwendet worden sind.
  5. Zwei von der Fraktionssitzung zu bestellende Mitglieder prüfen die Kasse. Das Prüfungsergebnis ist der Fraktion mitzuteilen.

§ 14 – Öffentlichkeitsarbeit

  1. Die Fraktion betreibt eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit.
  2. Die Aufgabe des Fraktionsvorsitzenden ist es, ständig Kontakte zu den Medien zu pflegen. Er soll ihnen Erklärungen und Beschlüsse zuleiten. In dieser Arbeit wird er von seinem Stellvertreter und den Sprechern für die einzelnen Ausschüsse unterstützt.
  3. Zur Information der Öffentlichkeit erstellt der Fraktionsvorstand regelmäßig einen Bericht zur Ar­beit und über die künftigen Aufgaben der Fraktion.

§ 15 – Änderungen der Geschäftsordnung

  1. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder der Fraktions­sitzung. Das gleiche gilt für Änderungen dieser Geschäftsordnung.

§ 16 – Schlussbestimmungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der Mitglieder der Fraktionssitzung am 9. Juli 2008 in Kraft. 

 

 

Design by i-cons.ch / etosha-namibia.ch