Steinviertel (B14)

Fragen der WiR-Fraktion
vom 12. Mai 2021

Zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 14.06.2021 stellen WiR folgende Frage vorab:

Die WiR-Fraktion bekräftigt erneut und in aller Deutlichkeit den Wunsch zur Hergabe der in der Verwaltung vorliegenden schriftlichen Anordnung des Kreises zur zwingenden Anpassung der Verkehrssituation von einer derzeitigen Zone 20 in eine Zone 30 im Steinviertel. Der Bürgermeister hatte auf zweifaches Nachfragen in der vergangenen Gemeindevertretersitzung bestätigt, dass diese schriftliche Anordnung in der Verwaltung vorliegt.

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Sitzung der Gemeindevertretung
am 29. März 2021

Zu TOP 28: Beratung bzw. Beschlussfassung für die Verkehrsberuhigung im Steinviertel (B14)

Nachdem das Thema Verkehrsregelung im Steinviertel nach jahrelanger Diskussion durch den Bürgermeister wieder auf die Tagesordnung gehoben wurde, haben WiR uns alle gefragt, welche Gründe für diesen Schritt ausschlaggebend waren.

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Fragen der WiR-Fraktion
vom 05. November 2020

Zur kommenden Sitzungsperiode (Quartal IV / 2020) stellen WiR folgende Frage vorab:

  1. Welche Gründe führten im Detail zur Aufhebung der Tempo 20-Zone? Die WiRFraktion bittet um Übersendung der schriftlichen Anordnung des Kreises zur Aufhebung der bisherigen Regelung samt Zone 20.
  2. Gab es bei der Anwohnerbefragung zum Thema Verkehrsberuhigung eine Fristverlängerung für die Abgabe der Fragebögen?
  3. Wie hoch war die Beteiligung und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  4. Wie gedenken Sie die Öffentlichkeit bei der Auszählung zu wahren? Oder soll auf eine öffentliche Auszählung aus Ihrer Sicht verzichtet werden?
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Am 28. August 2020 teilt uns die Bauabteilung unseres Amtes folgendes zum Wegfall der Option "Tempo 20" mit:

„Nach erneuter Betrachtung in der Verkehrsschau am 13.05.2020 durch die obere Straßenverkehrsbehörde des Kreises-RD und der Polizeidirektion NMS wurde aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Steinviertel in keinem zentralen städtischen Bereich liegt und zudem keinen Geschäftsbereich aufzeigt. Somit ist die Tempo 20-Zone rechtlich nicht haltbar. Es war damals ein unbegründetes Entgegenkommen des Kreises gewesen, um die Gesamtsituation zu entschärfen.“

Darum fassen WiR nochmal neu zusammen, welche Maßnahme oder Nicht-Maßnahme welche Auswirkungen hat:

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Mitteilung der Amtsverwaltung
vom 28. August 2020

Am 28. August 2020 teilt uns die Amtsverwaltung mit:

„Nach erneuter Betrachtung in der Verkehrsschau am 13.05.2020 durch die obere Straßenverkehrsbehörde des Kreises-RD und der Polizeidirektion NMS wurde aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Steinviertel in keinem zentralen städtischen Bereich liegt und zudem keinen Geschäftsbereich aufzeigt. Somit ist die Tempo 20-Zone rechtlich nicht haltbar. Es war damals ein unbegründetes Entgegenkommen des Kreises gewesen, um die Gesamtsituation zu entschärfen.“

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17. November 2010

Experten: Entspannung im Steinviertel durch kleine Neuerungen möglich

Der Bauausschuss der Gemeinde ließ sich am Dienstagabend von Stadtplaner Oliver Kühle das Ergebnis des Bürgerworkshops für das Steinviertel und den Sturenhagener Weg vorlegen. Das Büro B2K aus Kiel hatte nach der Anwohnerbefragung Fakten und individuelle Wahrnehmung abgeglichen sowie bauliche Problembereiche aufgelistet.

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Am Donnerstag, dem 28. Oktober um 19.00 Uhr findet eine öffentliche Bürgerinformation für die Bewohner des Steinviertels und des Sturenhagener Wegs statt.

Ort        : Feuerwehrgerätehaus Dänischenhagen
Thema: Verkehrskonzept im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 (B14)
               ("Steinviertel") und verkehrsberuhigende Maßnahmen im Sturenhagener Weg

Tagesordnung
1. Vorstellung Bestandsaufnahme / Konzept durch Fachplaner
2. Diskussion und Fragen an Fachplaner
3. Fragen von den Fachplanern

Hinweis: Aufgrund der stets zu gewährleistenden Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bitte keine Fahrzeuge auf dem Gelände der Feuerwehr parken!



Dänischenhagen, den 5. Oktober 2010                                                           Wolfgang Steffen, Bürgermeister

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03. März 2010

Ehemaliger Gemeindevertreter ist angeklagt

Kiel/Dänischenhagen. Wegen verschiedener Korruptionsvorwürfe muss sich derzeit ein ehemaliger Gemeindevertreter der Gemeinde Dänischenhagen vor dem Kieler Landgericht verantworten. Die Anklage wirft dem Tiefbauunternehmer (57) aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Vorteilsnahme, gewerbsmäßigen Betrug, Beihilfe zur Untreue und Urkundenfälschung vor.

Als Amtsträger soll der Angeklagte, der in Dänischenhagen auch Mitglied des Bau-, des Finanz- und des Amtsausschusses war, seinen Einfluss in der Kommunalpolitik zwischen 1994 und 2000 missbraucht haben - zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Gemeinde.

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21. Januar 2010

Korruption in Dänischenhagen: Bundesgerichtshof wies die Revision der Angeklagten zurück

Kiel. Landgericht und Staatsanwaltschaft können aufatmen: Das Urteil im Korruptionsprozess um ein Neubaugebiet in Dänischenhagen ist rechtskräftig. Wie Sprecher beider Behörden mitteilten, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen. Andernfalls hätte das ohnehin schon mit Wirtschaftsverfahren überlastete Landgericht den Mammutprozess nochmals aufrollen müssen.

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24. Februar 2009

Zu kleine Wendehämmer und enge Stichstraßen: Anlieger im Dänischenhagener Steinviertel sehen Gemeinde in der Pflicht.

Dänischenhagen. „Wir sehen die Gemeinde nun in der Pflicht, eine Lösung für unsere Probleme zu finden.“ Darin sind sich die 14 Anlieger einig, die sich an diesem Nachmittag auf dem Wendehammer am Ende des Langensteins in Dänischenhagen versammeln. Denn sie seien für zu kleine Wendehämmer und enge Stichstraßen nicht verantwortlich.

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12. Janaur 2009

Kiel. Nach mehr als 80 Verhandlungstagen zeichnet sich im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bauamtsleiter des Amtes Dänischenhagen (64) und seine Ehefrau (61) ein Ende ab.

Seit September 2007 wurde im Kieler Landgericht um mutmaßliche Dienstpflichtverletzungen und Schmiergelder verhandelt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen teilweise gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und Vorteilsannahme für den Hauptangeklagten B. gefordert. Für die Ehefrau beantragte sie eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe.

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