Förderrichtlinie: Aber doch bitte nicht mit der Gießkanne Sitzung der Gemeindevertretungam 14. März 2019 Viele Kompromisse bei Ausrichtung Jugendförderrichtlinie In der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses am 05.02.2019 stellt Horst Mattig den Antrag die Aus- und Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit mit 5,- € pro gemeldeten Jugendlichen bis 18 Jahren zu bezuschussen. Das ist doch etwas sehr zu kurz geschossen und findet glücklicherweise auch keine Zustimmung im Ausschuss. Lediglich 2 Ja-Stimmen. (Nein: 5, Enthaltungen: 2) Im weiteren Verlauf werden sich dann wenigstens WiR und SPD einig, dass aus dem seitens der WiR vorgelegten Vorschlag einer Förderrichtlinie zwei Säulen weiterverfolgt werden: Förderung von Aus- und Fortbildung Projektförderung Der Jugend und Sozialausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: Der Jugend- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich die Verwaltung zu beauftragen eine Förderrichtlinie mit den Förderschwerpunkten „Projektförderung“ und „Aus- und Fortbildung“ zu entwickeln. Folgende Inhalte sollten enthalten sein: es werden 2.000,- € im Haushalt für die „Jugendförderung“ bereitgestellt unterstützt werden die Bereiche „Projektförderung“ und „Aus- und Fortbildung“ Anträge müssen bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden über die Anträge entscheiden die betroffenen Gremien der Gemeinde Dänischenhagen In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2019 herrscht leider noch Uneinigkeit bei Art und Höhe der Bezuschussung beider Säulen: WiR hätten gerne 10.000, -€ in den Topf gepackt. Das wird abgelehnt. (Ja: 6, Nein: 10) Noch viel weniger gefällt uns aber eine pauschale Pro-Kopf-Bezuschussung. WiR befürchten, dass auf diese Weise kleinere Jugendgruppen schlicht auf der Strecke bleiben. Das Modell aus der vorgelegten Förderrichtlinie ließe da mehr Raum. Die Gemeindevertretung beschließt, die Aus- und Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit in der Gemeinde Dänischenhagen mit 5,00 Euro pro gemeldetem Jugendlichen bis 16 Jahren zu bezuschussen. Die Einrichtungen legen zum 01.01. des Jahres eine Liste aller Jugendlichen bis 16 Jahren vor. Zum Jahresende reichen die Einrichtungen/Vereine einen Nachweis über die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ein. Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung, die Verwaltung zu beauftragen, eine Förderrichtlinie mit dem Förderschwerpunkt „Projektförderung“ zu entwickeln. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro bereitgestellt. Die Anträge müssen bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden. Über die Anträge entscheiden die betroffenen Gremien der Gemeinde Dänischenhagen. (Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 3) Wikipedia: Gießkannenprinzip Schaun wir mal, wie es weitergeht. Weitere Informationen im Bürgerinformationssystem des Amtes: Jugend- und Sozialausschuss am 05.02.2019 TOP 7 Gemeindevertretung am 14.03.2019 TOP 10 Jugendförderung